ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen Setlight-Events,
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und Setlight-Events abgeschlossen wird,
gleichgültig, ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen durch die Setlight-Events zum Gegenstand hat. Die Angestellten von Setlight-Events sind nicht
berechtigt, mündliche Nebenabsprachen zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen. Höhere Gewalt,
Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden
Setlight-Events von der Erfüllung geschlossener Verträge.
2. Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendungen unserer schriftlichen
Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung / Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung rechtskräftig.
3. Unsere Preise verstehen sich in Euro. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Es kommen die am Tage der Lieferung / Leistungserbringung
gültigen Preise zur Abrechnung.
4. Die Lieferung erfolgt ab Lager Magdeburg. Der Liefertermin gilt als erfüllt, sobald die Sendung dem Transportunternehmen / dem Kunden übergeben wurde.
Sollten im Falle höherer Gewalt (s. Abs. 1 – Allgemeines) sowie bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen u. ä. bei verbindlich vereinbarten
Terminen die Liefer- / Leistungsverzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. Wir sind ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung per Nachnahme. Rechnungen sind in für uns verlustfreier Weise zu begleichen. Der Käufer ist nicht berechtigt,
wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannten Gegenforderungen den Kaufpreis aufzurechnen.
6. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ab Lieferdatum. Die Garantie gilt nicht für Lampen, Gebrauchsartikel, unbefugte Eingriffe sowie
Verschleißmaterial. In Einzelfällen kann eine zusätzliche Garantie unter Vorbehalt nach Bestätigung durch den Hersteller / Lieferanten erfolgen. Im Garantiefall
leisten wir nach unserem Ermessen Nachbesserung, Tausch oder Gutschrift. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist erst nach dem 3. fehlgeschlagenen
Nachbesserungs- / Reparaturversuch ein- und desselben Fehlers möglich. Weitergehende Forderungen bleiben ausgeschlossen.
7. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Bei Warenrücklieferungen aufgrund von
Zahlungsverzug bzw. Zahlungsunfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, etwaige Abnutzungen, Schäden und Verluste geltend zu machen
8. Verleihbedingungen
Die Verleihgeräte und Zubehör werden zur Benutzung bzw. Wiedervermietung überlassen. Dafür gelten nachstehende Bedingungen.
8.1. Der Verleihpreis schließt keine Versicherung ein. Der Mieter haftet für alle auftretenden Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung (z.B. Übersteuerung)
entstehen. Ebenso haftet der Mieter für Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der Geräte und Zubehör durch sich oder Dritte.
8.2. Bei defekten Leuchtmitteln sind zusätzlich zur Mietgebühr 30 % des Lampenkaufpreises zu bezahlen. Bei eindeutiger Gewalteinwirkung oder bei Schäden an
Metallladungslampen ist der komplette Kaufpreis zu bezahlen. Defekte Leuchtmittel sind bei Rückgabe vorzulegen.
8.3. Die Mietzeit endet bei Rückgabe der Mietsache im Geschäftslokal oder bei Abholung der Technik durch einen Bevollmächtigten der Setlight-Events. Der
Mietpreis ist spätestens bei Rückgabe in bar zu bezahlen.
8.4. Eventuelle Schäden sind grundsätzlich so früh wie möglich, spätestens jedoch bei Rückgabe zu melden. Die Rücknahme der Mietsache bestätigt nicht deren
Schadensfreiheit.
8.5. Bei nachweisbarer Nichtfunktion einzelner Anlagenteile zum Zeitpunkt der Anmietung der Mietsache haftet Setlight-Events gegenüber dem Mieter maximal bis
zur Höhe des vollen Verleihpreises der defekten Sache. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der Anlage und schlagen Regulierungs- / Reparaturversuche
durch uns fehl, erhöht sich die Haftung auf den gesamten Verleihpreis. Alle weitergehenden Schadenersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8.6. Kosten, die der Setlight-Events durch die Überschreitung der Mietzeit entstehen, wie z.B. für Wege, Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u. ä., trägt der Mieter.
Dies gilt auch und insbesondere für einzelne Teile einer gesamten Mietsache. Bei Zahlungsverzug gilt analog Nr. 5 AGB. Verzögert sich durch höhere Gewalt die
Abholung der Mietsache, so haftet weiterhin der Mieter. Weitere Kosten für Miete entstehen dem Mieter dafür nicht.
8.7. Die Setlight-Events ist berechtigt, die Ausgabe der Mietsache somit den Vertragsabschluss zu verweigern, wenn der Mieter bei Abholung kein amtliches
Dokument (z.B. Personalausweis, Führerschein) zu seiner Identifizierung vorlegen kann.
9. Veranstaltungsbedingungen
9.1. Der Veranstalter beauftragt Setlight-Events mit der Durchführung bzw. technischen Betreuung im Rahmen des schriftlich vereinbarten Auftrags. Leistungen, die
über die schriftlich fixierte Auftragsbestätigung hinaus gehen, werden von Setlight-Events gesondert in Rechnung gestellt. Mündliche Nebenabsprachen bezüglich
Auftragsbestätigung und Auftragsvolumen, sind grundsätzlich nicht rechtskräftig.
9.2. Der Veranstalter verpflichtet sich, sämtliche Genehmigungen zur Veranstaltungsdurchführung und Veranstaltungsvor- und Nachbereitung einzuholen (Gema /
Baugenehmigung, Durchfahrtsgenehmigen etc.)
Der Veranstalter ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, die Veranstaltung im Rahmen des vereinbarten Auftrags durchzuführen und
vorzubereiten. Dazu zählen: Stromanschlüsse, Platzbefahrbarkeit, Wasseranschluss, Parkmöglichkeiten, Bühnensicherung sowie weitere im Auftrag festgelegten
Parameter.
Der Veranstalter stellt vom Aufbaubeginn bis zum Abbauende, sowie während der Veranstaltung dem Personal der Setlight-Events Catering (Getränke+Speisen) in
ausreichendem Menge zur Verfügung.
Ist dies nicht der Fall, behält sich Setlight-Events vor, pro Person und Tag eine Cateringpauschale von zur Zeit 20 € zu berechnen.
9.3. Verzögert sich der Aufbau-, Veranstaltungsbeginn weil einer der Punkte der ABG der Setlight-Events oder des vereinbarten Auftrags seitens des Auftraggebers
nicht eingehalten wurde, so ist die Setlight-Events von allen Ansprüchen gegenüber Dritten und eventuellen Schadenersatzforderungen entbunden. Verschuldet
Setlight-Events nachweislich eine Veranstaltungsverspätung oder einen Veranstaltungsausfall aus einem von ihr zu vertretendem Grund, so haftet Setlight-Events
gegenüber dem Auftraggeber und ggf. Rechtsansprüchen gegenüber Dritten, bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Kosten.
Ausgenommen sind Fälle höherer Gewalt laut BGB.
In Fällen höherer Gewalt laut BGB, trägt jede Vertragspartei die ihr bis dahin entstandenen Kosten.
9.4. Sofern im schriftlichen Auftrag nichts anderes vereinbart ist, sind 50 % der Gesamtauftragssumme mindestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn und die
restlichen 50 % nach Aufbauende / Soundcheck an Setlight-Events zu zahlen.
Bei Nichteinhalten der vereinbarten Zahlungsziele, behält sich Setlight-Events vor, den Auftrag einseitig zu kündigen und die bis dahin nachweisbar entstandenen
Kosten in Rechnung zu stellen.
Diese Klausel gilt ebenfalls bei finanziellen Forderungen aus vorangegangenen Aufträgen, die noch nicht beglichen wurden.
9.5. Der Veranstalter haftet vom Aufbaubeginn bis Abbauende für die Sicherheit des Equipments (bei Fahrlässigkeit des Auftraggebers) sowie für das gesamte
Personal. Ausgenommen sind Verschleißteile.
Vom Auftraggeber ist für jede Veranstaltung ein Ansprechpartner zu benennen (mit Telefon) der über die Auftragsbedingungen und die AGB´s der Setlight-Events
informiert ist.
10. Stornierung / Kündigung
10.1Der Mieter hat das Recht, einen Mietauftrag schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.2. Sind einzelne der vorstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich wirksam, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.